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BFSG: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Als vor Jahren die DSGVO eingeführt wurde, war die Panik groß. Ich kenne sogar ein paar Kleinunternehmen, die sich angesichts der Bürokratie und Abmahngefahr damals aus dem Onlinebereich zurückzogen. Dagegen spielt das Kürzel BFSG heute seinbar gar keine Rolle, dabei ist diesen Juni Deadline.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG?

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Deutschland die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde erlassen, um sicherzustellen, dass Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich werden. Interessanterweise gilt es deshalb nicht nur für Webseiten, Online-Shops oder Apps, sondern auch für andere technische Geräte vom PC bis zum Bankautomaten. 

Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind, müssen bis zum 28. Juni 2025 sicherstellen, dass ihre Angebote barrierefrei sind.

Wen betrifft das Gesetz?

Grundsätzlich betrifft das BFSG alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen in der EU anbieten. Besonders relevant ist es für:

  • Hersteller von Hardware und Software
  • Anbieter digitaler Plattformen und Onlineshops
  • Finanzdienstleister
  • Anbieter von Kommunikationsdiensten

Wen betrifft das Gesetz nicht?

Allerdings ist nicht alles was online erscheint davon betroffen. Darunter fallen pirvate Webseiten ohne Gewinnbestrebungen. Inwiefern zum Beispiel eingebundende Google Ads-Werbung hier ins Gewicht fällt, ist so umstritten wie eh und ja. Neben Privatwebseiten sind auch reine B2B-Angebote von der Neuregelung befreit. 

Aus SEO- und Usability-Sicht ist es aber generell vorteilhaft, Webseiten so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Eine zugängliche Webseite verbessert nicht nur das Ranking in Suchmaschinen, sondern sorgt auch für eine bessere Nutzererfahrung und höhere Conversion-Raten.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Unternehmen, die die Vorgaben nicht erfüllen, müssen mit Sanktionen rechnen. Die zuständigen Behörden können Bußgelder verhängen und Produkte oder Dienstleistungen vom Markt nehmen. Bis zu 100.000 Euro können wohl je nach Verstoß und Unternehmen fällig werden.

Jetzt ist Deutschland bekanntlich Abmahnland und auch trotz großspuriger Ankündigungen durch Politiker, ist Abmahnanwalt immer noch ein lohnender Beruf. Doch vorerst scheint man hier Entwarnung geben zu können, denn für klassische Abmahnungen ist das neue Gesetz keine Grundlage. (Quelle)

Welche Anforderungen stellt das BFSG?

Um Barrierefreiheit zu gewährleisten, gibt das Gesetz klare Anforderungen vor:

  • Technische Barrierefreiheit: Webseiten und Apps müssen barrierefrei gestaltet sein (z. B. Kompatibilität mit Screenreadern, ausreichende Kontraste, einfache Navigation).
  • Physische Barrierefreiheit: Produkte müssen für Menschen mit motorischen Einschränkungen nutzbar sein.
  • Leichte Sprache: Informationen müssen in einfacher und verständlicher Sprache bereitgestellt werden.

Im Detail kann das komplizierte sein, als man es vielleicht glauben mag. Denn nicht jeder Mangel ist für Nicht-Betroffene auf den ersten Blick sichtbar. Selbst erfahrene Designer liefern zum Beispiel beim Farbhintergrund für einen Text Vorschläge, die bei normaler Sehkraft kein Problem sind, aber unter den BSSG-Richtlinien zu wenig Kontrast aufweisen. Noch schwieriger wird es, wenn Kunde oder Geschäftsführung genau diese Farbkombination wollen. Hier gibt das neue BFSG allerdings dann auch gewichtige Argumente mit.

Andere Regelungen bedeuten frühere Fleißarbeit zur alltäglichen Aufgabe zu machen. So zum Beispiel ALT-Tags konsequent anzuwenden, vor allem natürlich für Bilder. Allerdings waren auch solche Maßnahmen unter SEO-Sicht schon immer mehr als sinnvoll.

Wie sollten Unternehmen jetzt handeln?

Es gilt zuerst einmal eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Wer sich dafür nicht gleich einen externen Dienstleister ins Haus holen oder sich selbst ins Thema einarbeiten will, kann sich online einen ersten Überblick verschaffen. Dazu ist das Tool WAVE von der Utah-University eine gute Anlaufstelle. Hier kann man eine URL eingeben und auf Fehler hin testen lassen. (Achtung, das Tool testet natürlich nur die eingegebene URL, nicht die gesamte Webseite.)

Unter bfsg-check.de findet sich ein deutschsprachiges Tool, mit einem ähnlichen Leistungsumfang. Hier wird auch noch etwas auf die spezifische deutsche Gesetzgebung eingegangen, allerdings steckt dahinter ein Unternehmen, dass entsprechende Anpassungen im Angebotspaket hat.

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